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CZV Prüfung
An der mündlichen Prüfung CZV und an der Prüfung allgemeiner Teil Praxis CZV haben die Bewerber nachzuweisen, dass sie die zur Durchführung von Personentransporten erforderlichen grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
Seit 1. September 2009 gilt die neue (Chauffeurzulassungsverordnung CZV).
Wer seit diesem Datum mit Fahrzeugen der Kategorie C, C1, D und D1 Personen oder Güter berufsmässig befördern will, benötigt einen Fähigkeitsausweis für den Personen- und/oder Gütertransport.