Motorradfahrschule Basel, Baselland & Aargau
Die Aegerter Fahrschule ist dein persönlicher Fahrlehrer, um erfolgreich den Motorrad Führerschein Kategorie A oder A1 bestehen zu können. Melde dich hier zu einer Fahrlektion an, oder besuche unseren Motorrad Grundkurs.
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Fahrunterricht Kategorie A1
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Fahrunterricht Kategorie A
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Wussten Sie schon...
Ab 2021 ist der Direkteinstieg in die leistungsstärkste Motorrad Kategorie nicht mehr möglich.
Über 25-Jährige haben dieses Jahr die letzte Gelegenheit, direkt in die leistungsstärkste Kategorie A einzusteigen.
Wer über den Auto-Führerausweis verfügt, muss sich dafür den Töff-Lernfahrausweis ausstellen lassen, 12 Stunden Grundschulung absolvieren und anschliessend die praktische Führerprüfung absolvieren.
Ab dem 1. Januar 2021 dauert das Prozedere länger: Künftig werden mindestens zwei Jahre Fahrpraxis - ohne Unfall und Ausweisentzug - mit einem auf 35 kW (48 PS) beschränkten Motorrad vorausgesetzt. Ausnahmen gibt es nur für Personen, die aus beruflichen Gründen auf das Führen von A-Motorrädern angewiesen sind, etwa Polizisten und Motorradmechaniker.
Vorraussetzungen
Motorräder mit einer Motorleistung von über 35 kW und einem Verhältnis von Leergewicht und Leistung von über 0.20 kW/kg.
Mindestalter:
18 Jahre
Erforderliche Kategorie:
keine
Nothelferkurs:
darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen - ausgenommen Inhaber Kategorie B oder B1
Sehtest:
darf bei jedem Gesuch nicht älter als 24 Monate sein
Ärztliche Untersuchung:
erforderlich
ausgenommen Inh. Kat. B, B1
Gültigkeit Lernfahrausweis:
4 Monate (wird nach erfolgreicher Grundschulung um 12 Monate verlängert)
Motorräder mit einer Motorleistung von über 35 kW und einem Verhältnis von Leergewicht und Leistung von über 0.20 kW/kg.
Mindestalter:
25 Jahre ODER 2 Jahre im Besitz der beschränkten Kategorie A
Erforderliche Kategorie:
keine (bei Stufeneinstieg: A beschränkt)
Nothelferkurs:
darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen - ausgenommen Inhaber Kategorie B, B1 oder A1
Sehtest:
darf bei jedem Gesuch nicht älter als 24 Monate sein
Ärztliche Untersuchung:
ist erforderlich für eingeschränkte Personen und Bewerber über 65
ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1
Gültigkeit Lernfahrausweis:
4 Monate (wird nach erfolgreicher Grundschulung um 12 Monate verlängert)