Aktuelle Information betreffend Corona Virus (Update 14.04.2021)

Coronavirus: Nächster Öffnungsschritt am 19. April

Bern, 14.04.2021 – Der Bundesrat führt seine Strategie einer vorsichtigen, schrittweisen Öffnung fort. An seiner Sitzung vom 14. April 2021 hat er einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen. Ab Montag, 19. April, sind mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich, etwa in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe. Restaurants können ihre Terrassen wieder öffnen. Die Lage ist zwar weiterhin fragil, das Risiko einer weiteren Öffnung ist für den Bundesrat aber vertretbar. Bei allen wieder erlaubten Aktivitäten ist das Tragen einer Maske und das Einhalten des erforderlichen Abstands möglich und mit wenigen Ausnahmen auch vorgeschrieben. Ausserdem schreitet die Durchimpfung der Risikogruppen gut voran und das Testen wird laufend ausgedehnt.

Die aktuelle epidemiologische Situation ist weiterhin fragil und hat sich in den letzten Wochen weiter verschlechtert. Vier von fünf Richtwerte für Öffnungsschritte sind derzeit nicht erfüllt. Es ist zudem noch nicht klar, ob es über die Ostertage zu vermehrten Ansteckungen im Familien- und Freundeskreis gekommen ist.

Voraussetzungen für moderaten Öffnungsschritt

Der Bundesrat sieht die Voraussetzungen für einen moderaten Öffnungsschritt dennoch gegeben. Der Wiederanstieg der Hospitalisationen erfolgt im Vergleich zu den Fallzahlen relativ langsam und die Durchimpfung schreitet bei den Risikopersonen gut voran: fast 50 Prozent der über 80-Jährigen und rund 30 Prozent der 70- bis 79-Jährigen Personen sind vollständig geimpft. Ausserdem sind die Verhältnisse auf den Intensivstationen relativ stabil.

In seiner Beurteilung hat der Bundesrat auch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Massnahmen berücksichtigt, insbesondere auf die Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Der Öffnungsschritt orientiert sich am Öffnungspaket II, das Mitte März in Konsultation geschickt, aber nur zu einem kleinen Teil umgesetzt worden ist. Es ermöglicht Aktivitäten mit moderatem Risiko, bei denen das Tragen einer Maske und das Einhalten des erforderlichen Abstands mit wenigen Ausnahmen einfach möglich ist.

Öffnungsschritt mit kalkuliertem Risiko

Der Bundesrat ist sich des Risikos des Öffnungsschritts bewusst. Wenn die Hospitalisierungen zunehmen, betrifft dies immer mehr auch jüngere Personengruppen. So sind heute mehr als die Hälfte der hospitalisierten Personen unter 65 Jahre alt. Je nach Entwicklung in den Spitälern besteht die Gefahr, dass die Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden müssen. Der Bundesrat appelliert an die Bevölkerung, sich weiterhin vorsichtig zu verhalten, insbesondere Risikopersonen, die in den nächsten Wochen vollständig geimpft und damit gut vor einer Infektion und einem schweren Verlauf der Krankheit geschützt sein werden.

Restaurantterrassen wieder offen.

Restaurants und Bars können ab dem 19. April ihre Terrassen wieder öffnen. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Von sämtlichen Person müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden. Diskotheken und Tanzlokale bleiben geschlossen. Weil viele Gastrobetriebe mit dieser Regelung noch nicht kostendeckend wirtschaften können, wird die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobranche wie bisher fortgeführt.

Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe

Öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe sollen analog zu Läden und Museen ihre Innenbereiche wieder öffnen können. Damit sind auch Zoos und botanische Gärten wieder vollständig zugänglich. In Innenräumen muss immer eine Maske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten werden. Der Innenbereich von Wellnessanlagen und Freizeitbädern bleibt hingegen geschlossen.

Veranstaltungen mit Publikum: draussen mit 100, drinnen mit 50 Personen

Veranstaltungen mit Publikum sind mit Einschränkungen wieder möglich. Die maximale Anzahl Besucherinnen und Besucher ist beschränkt auf 100 Personen draussen – etwa für Fussballspiele oder Open-Air-Konzerte – und 50 Personen drinnen – etwa für Kinos, Theater oder Konzerte. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden. Zwischen den Besucherinnen und Besuchern muss jeweils ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder ein Sitz freigelassen werden. Konsumation ist verboten und von Pausen ist abzusehen.

Andere Veranstaltungen: maximal 15 Personen

Mit dem Öffnungsschritt sind neben den bereits zulässigen privaten Veranstaltungen und den sportlichen und kulturellen Aktivitäten auch andere Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen erlaubt. Dies betrifft beispielsweise Führungen in Museen, Treffen von Vereinsmitgliedern oder andere Veranstaltungen im Unterhaltungs- und Freizeitbereich. Auch hier gilt Masken- und Abstandspflicht.

Sport und Kultur: Aktivitäten für Erwachsene bis zu 15 Personen

Die Vorgaben für sportliche und kulturelle Aktivitäten werden neu auch für Erwachsene im Amateurbereich gelockert, für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen. Auch Wettkämpfe sind unter diesen Voraussetzungen wieder erlaubt. Draussen muss dabei entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden. Es sind jedoch Ausnahmeregelungen vorgesehen für Aktivitäten, bei welchen keine Maske getragen werden kann, etwa beim Ausdauertraining in Fitnesszentren oder beim Singen im Chor. In diesen Ausnahmefällen gelten strengere Abstandsvorgaben.

Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt, im Aussenbereich weiterhin nur, wenn eine Maske getragen wird. Es wird weiterhin empfohlen, sportliche und kulturelle Aktivitäten nach draussen zu verlegen und sich vor Veranstaltungen, sportlichen und kulturellen Aktivitäten testen zu lassen.

Präsenzunterricht an Hochschulen und in Weiterbildungen

Präsenzunterricht ist auch ausserhalb der obligatorischen Schule und der Sekundarstufe II eingeschränkt wieder möglich, also insbesondere an Hochschulen und in der Erwachsenenbildung. Es gilt eine Beschränkung auf maximal 50 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf ein Drittel der Räumlichkeit, ebenso Masken- und Abstandspflicht.

Testoffensive: Keine Quarantäne für Unternehmen

Für Mitarbeitende von Unternehmen, die über ein Testkonzept verfügen und der vor Ort tätigen Belegschaft mindestens einmal pro Woche Testungen anbieten, entfällt bei ihrer beruflichen Tätigkeit die Kontaktquarantäne. Für geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen können die Heime die Maskenpflicht aufheben. Dies gilt auch für Bewohnerinnen und Bewohner, die von einer Covid-19 Infektion genesen sind.

Versorgung mit wichtigen und vielversprechenden Arzneimitteln

Der Bundesrat hat heute auch Entscheide zur Versorgung mit wichtigen und vielversprechenden Arzneimitteln gegen Covid-19 gefällt. Monoklonale Antikörper-Kombinationstherapien sollen in der Schweiz möglichst bald verfügbar sein. Der Bund wird die Kosten für diese Behandlungen in einer ersten Phase bis zur Kostenübernahme durch die Krankenversicherer übernehmen.

Das EDI wird zudem beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem WBF und dem EFD vertieft zu prüfen, in welcher Form der Bund die Herstellung und Entwicklung von Covid-19-relevanten Arzneimitteln (inkl. Impfstoffe) in der Schweiz stärken kann. Mit der Änderung des Covid-19-Gesetzes vom 20. März 2021 hat der Bund dazu einen grösseren Spielraum erhalten.


LG Daniel Aegerter

Aktuelle Information betreffend Corona Virus (Update 19.03.2021)

Das hat der Bundesrat entschiedEN

Neu zehn Personen bei privaten Treffen erlaubt: Der
Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung entschieden, die Beschränkung für Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenräumen von fünf auf maximal zehn Personen zu lockern. Für weitere Öffnungen sei das Risiko eines unkontrollierten Anstiegs der Fallzahlen derzeit zu gross, nachdem die Zahl der Infektionen seit Ende Februar wieder zunimmt. Ausserdem seien noch zu wenig Menschen geimpft, um einen starken Anstieg der Hospitalisationen zu vermeiden.

Verzicht auf alle weitergehenden Öffnungen: Für den Bundesrat lässt derzeit die epidemiologische Lage den in Konsultation geschickten zweiten Öffnungsschritt nicht zu. Auch in sämtlichen Nachbarländern würden die Zahlen steigen, obwohl dort die Massnahmen zumTeil deutlich strenger seien als in der Schweiz. Es gebe zudem Hinweise, dass die neuen Virusvarianten nicht nur viel ansteckender, sondern auch tödlicher sind. Mittlerweile seien die neuen Varianten für über 80 Prozent der Infektionen verantwortlich.

«Ein anderer Entscheid wäre in der jetzigen Lage nicht gerechtfertigt», sagte der Gesundheitsminister. Für die betroffenen Branchen, aber auch Veranstalter und Kulturschaffende sei die Lage sehr schwierig, etwa für den Tourismus.

Mögliche Lockerungen nun erst ab 14. April: Die nächsten Lockerungsschritte sollen laut dem Bundesrat erst erfolgen, «wenn alle Risikogruppen geimpft sind». Das sei heute noch nicht der Fall. Bis Mitte April sollte dies der Fall sein, so die Hoffnung. Dann will der Bundesrat erneut über das weitere Vorgehen entscheiden.

 

LG Daniel Aegerter

Aktuelle Information betreffend Corona Virus (Update 24.02.2021)

Coronavirus: Bundesrat beschliesst ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt ab 1. März

Ab Montag, 1. März 2021, können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 nach Konsultation der Kantone entschieden. Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt.

 

LG Daniel Aegerter

Aktuelle Information betreffend Corona Virus (Update 13.01.2021)

Bundesrat verlängert und verschärft Massnahmen

Die Ansteckungszahlen stagnieren auf sehr hohem Niveau und mit den neuen, viel ansteckenderen Virusvarianten droht ein rascher Wiederanstieg.
 
Der Bundesrat hat angesichts der angespannten epidemiologischen Lage an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Er hat zum einen die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen verlängert: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben bis Ende Februar geschlossen. Zum anderen hat er neue Massnahmen beschlossen, um die Kontakte drastisch zu reduzieren:
 
Neu gilt ab Montag, 18. Januar eine Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt und der Schutz von besonders gefährdeten Personen am Arbeitsplatz wird verstärkt.

 

Gruss Daniel Aegerter

Aktuelle Information betreffend Corona Virus (Update 18.12.2020)

Die epidemiologische Lage ist besorgniserregend. Die Zahl der Ansteckungen ist sehr hoch und steigt wieder an. Die Spitäler und das Gesundheitspersonal sind seit Wochen sehr stark belastet und die Festtage erhöhen das Risiko eines beschleunigten Anstiegs.
Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 nach Konsultation der Kantone die nationalen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus noch einmal verstärkt.

Ziel der Massnahmen ist es, die Fallzahlen deutlich und rasch zu senken, um die Menschen vor dem Virus zu schützen, die Gesundheitsversorgung sicherzustellen und das Gesundheitspersonal zu entlasten. Den Kantonen muss es wieder möglich sein, das Testen, die Nachverfolgung der Kontakte, die Isolation und die Quarantäne lückenlos zu gewährleisten. Die neuen Massnahmen gelten ab Dienstag, 22. Dezember 2020, und sind bis am 22. Januar 2021 befristet.

Restaurants werden geschlossen, Sportbetriebe werden geschlosse, Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen, Kapazität von Läden wird weiter eingeschränkt, Kantone bleiben für Skigebiete zuständig.

 

Beste Grüsse Daniel Aegerter

Aktuelle Information betreffend Corona Virus (Update 11.12.2020)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 seine Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstärkt.

Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessung an Sonn- und Feiertagen
Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 und 6 Uhr schliessen. Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen. Restaurants und Bars dürfen hingegen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr. Takeaway-Angebote und Lieferdienste können weiterhin bis um 23 Uhr offen bleiben.

Gruss Daniel Aegerter

Aktuelle Information betreffend Corona Virus (Update 28.10.2020)

Coronavirus: weitere Massnahmen zur Eindämmung der Epidemie, Einführung von Schnelltests, Reisequarantäne neu geregelt

Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 28. Oktober 2020 weitere schweizweite Massnahmen gegen die schnelle Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Ziel ist, die Zahl der Kontakte unter den Menschen stark zu reduzieren. Discos und Tanzlokale werden geschlossen, Bars und Restaurants haben um 23 Uhr zu schliessen. Alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sowie sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen sind untersagt. Zudem wird die Maskenpflicht ausgeweitet. Die Massnahmen gelten ab Donnerstag, 29. Oktober, und sind nicht befristet. Ab Montag, 2. November, müssen Hochschulen auf Präsenzunterricht verzichten. Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» entsprechend angepasst. Er hat ausserdem die Regeln für die Reisequarantäne angepasst sowie die Einführung von Schnelltests beschlossen.

Beste Grüsse Daniel Aegerter

Aktuelle Information betreffend Corona Virus (Update 18.10.2020)

Der Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2020 mehrere, schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen.

Ab Montag, 19. Oktober, sind im öffentlichen Raum spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten. In öffentlich zugänglichen Innenräumen muss eine Maske getragen werden. Eine Maskenpflicht gilt zudem in allen Bahnhöfen, Flughäfen und an Bus- und Tramhaltestellen. Er hat zudem Regeln für private Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen aufgestellt. Ausserdem darf in Restaurants, Bars und Clubs nur im Sitzen konsumiert werden. Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» entsprechend angepasst. Darin ist neu auch die Empfehlung zum Homeoffice verankert.

Der starke Anstieg der Fallzahlen in den letzten Tagen ist besorgniserregend. Er zeigt sich in allen Altersklassen und in allen Kantonen. Auch die Zahl der Hospitalisierungen nimmt zu. Ziel der neuen schweizweiten Massnahmen von Bund und Kantonen ist, die Gesundheit der Bevölkerung besser zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitswesens in den nächsten Wochen und Monaten zu verhindern. Ziel ist auch, den Anstieg der Fallzahlen so stark zu bremsen, dass die Kantone das Contact Tracing weiterhin konsequent und umfassend sicherstellen können. Trotz der Einschränkungen soll das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben weitergeführt werden können.

Grüsse Daniel Aegerter

 

Aktuelle Information betreffend Corona Virus (Update 02.09.2020)

Grossveranstaltungen wieder möglich

Grossveranstaltungen dürfen ab dem 1. Oktober 2020 wieder durchgeführt werden, wenn sie eine Bewilligung des Kantons haben. Der Bundesrat hat nach Rücksprache mit den Kantonen und Verbänden an seiner Sitzung vom 2.9.2020 Bewilligungsvoraussetzungen festgelegt. Für jede Veranstaltung mit über 1000 Personen muss ein Schutzkonzept vorgelegt werden. Dabei sind strenge Vorgaben zu beachten. So gilt mit wenigen Ausnahmen eine Sitzplatzpflicht, und Personenströme müssen klar geregelt werden. Für Spiele der nationalen Eishockey- und Fussballligen gelten zudem Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen. Die Kantone können Bewilligungen widerrufen, wenn die epidemiologische Entwicklung sich verschlechtert.

Beste Grüsse Daniel Aegerter

 

Aktuelle Information betreffend Corona Virus (Update 12.08.2020)

das hat der Bundesrat entschieden

Gute Nachricht für Sport- und Kulturfreunde: Der Bundesrat macht den Weg frei für Grossanlässe – die 1000er-Regel fällt.

  • Das Verbot von Grossanlässen fällt: Ab 1. Oktober dürfen wieder mehr als 1000 Menschen die Anlässe besuchen, allerdings muss dafür beim Kanton eine Bewilligung eingeholt werden, und diese kann entsprechend auch verweigert werden.
  • Maskentragpflicht im Flugzeug: Die Massnahme betrifft alle Linien- und Charterflüge, die in der Schweiz starten oder landen,
    unabhängig von der Fluggesellschaft.

Beste Grüsse Daniel Aegerter

Aktuelle Information betreffend Corona Virus (Update 01.07.2020)

Bundesrat Beschliesst Maskenpflicht ab dem 06. Juli

Bern, 01.07.2020 – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 verschiedene Massnahmen getroffen, um eine erneute Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni ansteigenden Zahl der Neuansteckungen hat er entschieden, für den öffentlichen Verkehr ab Montag, 6. Juli schweizweit eine Maskenpflicht einzuführen. Zudem müssen sich Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne begeben.

Gruss Daniel Aegerter

Aktuelle Information betreffend Corona Virus (Update 29.04.2020)

Fahrausbildung ab dem 11. Mai wieder erlaubt

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 entschieden, die Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus weiter zu lockern. Wichtig für die Fahrlehrer/-innen und Fahrschulen: Die Fahraus- und -weiterbildung ist mit Einschränkungen/Schutzmassnahmen ab dem 11. Mai 2020 wieder erlaubt.

Lieber Gruss Daniel Aegerter

Information und Checkliste Führerprüfung MFP beider Basel

Aktuelle Information betreffend Corona Virus (Update 22.04.2020)

Noch kein definitiver Entscheid zum Fahrunterricht

Der Bund lockert ab 27.4. die Corona-Massnahmen ein bisschen. Fahrunterricht bleibt weiterhin verboten. Wir haben heute folgende Antwort vom Bundesamt für Gesundheit BAG erhalten:

«Fahrstunden sind als Präsenzveranstaltungen im Sinne von Art. 5 Abs. 1 COVID-19-Verordnung einzustufen und daher verboten. Daran hat sich mit dem Bundesratsbeschluss vom 16. April nichts geändert. Anders als bei Coiffeuren, Massagen, Tattoo-Studios und Kosmetik handelt es sich bei Fahrstunden nicht um personenbezogene Dienstleistungen mit Körperkontakt, die ab 27. April wieder zulässig sind.»

Weiter teilt das BAG mit:

«Es ist noch nicht klar, wann Fahrstunden wieder durchgeführt werden können. Ob und wann es diesbezüglich Lockerungen geben wird, hängt von der epidemiologischen Situation ab. Entsprechende Entscheide wurden vom Bundesrat noch nicht getroffen.»

Sobald es News gibt, werden ich euch wieder informieren.

Daniel Aegerter

 

Aktuelle Information betreffend Corona Virus (Update 17.04.2020)

Lockerung durch den Bundesrat

Warten auf eine Präzisierung der Auflage vom 27.04.2020 für Fahrschulen zum Heutigen zeitpunkt Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus werden um eine Woche bis am 26. April verlängert. Danach sollen sie aber schrittweise gelockert werden.

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Beste Grüsse
Daniel Aegerter

 

Aktuelle Information betreffend Corona Virus (Update 08.04.2020)

Bundesrat verlängert Lockdown bis am 26.04.2020

Die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus werden um eine Woche bis am 26. April verlängert. Danach sollen sie aber schrittweise gelockert werden.

Das hat der Bundesrat am Mittwoch 08.04.2020 beschlossen. Über die Etappen der Lockerung will er nächste Woche 16.04.2020 entscheiden.

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Beste Grüsse
Daniel Aegerter

 

Aktuelle Information betreffend Corona Virus (Update 17.03.2020 / 00:45 h)

Liebe Kunden,

Aufgrund der aktuellen Situation musste ich mich entscheiden, den Betrieb meiner Fahrschule vorläufig einzustellen.

Der Fahrunterricht und das Kurswesen werden nach heutigem Stand voraussichtlich ab dem 20.04.2020 wieder aufgenommen.

Bitte um euer Verständnis und bedanke mich jetzt schon im Vorfeld für eure Treue.

Siehe Information BAG (Bundesamt für Gesundheit)

Bleibt gesund und bis bald.

Lieber Gruss Daniel Aegerter

 

Update 14.03.2020

Liebe Fahrschüler/in,

Ich möchte euch ein paar wichtige Informationen mitteilen.

Wie jedem bekannt ist, breitet sich der Coronavirus rasant aus.

Damit wir uns gegenseitig schützen, bitte ich euch vor jeder Fahrstunde die Hände, mit dem Desinfektionsmittel zu desinfizieren, dass bei mir zur Verfügung steht. Ohne dieses zu tun, werden keine Fahrstunden stattfinden.

Ich reinige und desinfizieren nach jeder Fahrstunde das Lenkrad, den Schalthebel, den Blinker und alles, was während der Fahrstunde bedient wird. Wer Handschuhe anziehen möchte kann die bei mir beziehen.

Ich bitte euch bei bereits leichten Erkältungssymptomen, nicht zur Fahrstunde zu kommen.

Bitte informiere mich rechtzeitig unter der Nummer 079 435 65 65

Auch beim theoretischen Unterricht habe ich wie folgt Massnahmen ergriffen.

Im Theoriecenter MALG werden Tische, Stühle, Türgriffe Eingang/Ausgang und WC-Anlagen vor jedem Unterricht mit Desinfektionsmittel desinfiziert. Auch steht ausreichend Desinfektionsmittel zur Benützung aller Teilnehmer zur verfügung. Die Stühle stehen weit auseinander somit wir die Anzahl der Teilnehmer auf 6 Personen beschränkt.

Mit besten Gewissen, werde ich alles Nötige veranlassen, das ein reibungsloser Unterricht in meinem Betrieb durchgeführt werden kann.

Verbote betreffend Theorie.- und Fahrunterricht sind bei uns im Kanton Baselland noch nicht ausgesprochen. Es kann sein das es in den nächsten Stunden oder Tagen noch weitere Massnahmen gibt.

Ich werde euch auf dem Laufenden halten.

Danke für euer Verständnis und eure Mithilfe.

Bleibt gesund, und haltet euch an die einfachen Regeln.

 

Euer Daniel Aegerter